Legal information
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma M.S.C. Sicherheitstechnik
1. Geltungsbereich
2. Angebot und Auftragsannahme
3. Aufträge Funkanlagen
4. Fernzugriff bei Videoüberwachungsanlagen
5. Stornogebühr bei Spezialelektronik
6. Wahrung gesetzlicher Vorschriften für bestimmte Artikel
7. Behördliche Genehmigung
8. Anerkennung von Material- und Stundenzetteln bei Montagen
9. Auftragsänderungen bei Sonderanfertigungen
10. Mindestbestellung, Annahme einer Bestellung
11. Eigentumsvorbehalt
12. Gewährleistung
13. Lieferung und Lieferfristen
14. Teillieferungen
15. Haftungsbestimmungen
16. Fracht, Verpackung und Transport
17. Rücksendungen, Fehlbestellungen und Umtausch
18. Preise
19. Zahlungsbedingungen
20. Patente, Schutzrechte, Urheberrechte, gewerblicher Rechtsschutz
21. Beschädigungen im Rahmen einer Türnotöffnung
22. Verschiedenes
23. Datenschutz
24. Hinweis nach dem Batteriegesetz
25. Hinweis nach der Verpackungsverordnung
1 Geltungsbereich
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und M.S.C. gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Grundsätzlich gelten für alle Kunden die -jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen- AGBs auch für künftige Aufträge und für Ersatzteillieferungen, ohne dass hierauf nochmals ausdrücklich hingewiesen werden muss.
Eine Aufhebung oder Änderung dieser AGB gilt immer nur für den jeweiligen Vertragsabschluss. Abweichende Bedingungen in Vorlagen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht wirksamer Vertragsinhalt, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen oder wenn wir nach Empfang derartiger Bedingungen die Lieferung ausführen.
Der Kunde erkennt hiermit an, dass er ausreichend Gelegenheit hatte (z.B. über das Internet, Aushang in den Geschäftsräumen, Kataloge, Anforderung per Fax oder eMail), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen und nach sorgfältiger Erörterung die Bedeutung der einzelnen Klauseln zu erkennen.
2 Angebot und Auftragsannahme
Unsere Angebote gelten als freibleibend.
Wir behalten uns vor, Aufträge teilweise oder ganz abzulehnen. Insbesondere bleiben Liefermöglichkeiten, Preisangleichung und Zwischenverkäufe vorbehalten, es sei denn, dass wir das Angebot ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Aufträge und deren Änderungen gelten für uns erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Der Auftraggeber ist an den Vertrag gebunden, sofern ihm die Auftragsbestätigung innerhalb von 3 Wochen seit Auftragserteilung zugeht. Dies gilt auch für Aufträge an unsere Vertreter.
Telefonische Aufträge zur Lieferung von Standardprodukten aus unserem Versandhandel werden wie schriftliche Aufträge behandelt. Sie gelten auch ohne schriftliche Bestätigung als angenommen. Im Übrigen gelten auch für diese Aufträge die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Falls wir eine besondere Klarstellung mit dem Ziel verlangen, dass nur unsere Verkaufsbedingungen Vertragsinhalt sind, dann kommt der vorliegende Vertrag erst dann zustande, wenn der Käufer in der von uns für erforderlich gehaltenen Weise diese Klarstellung abgegeben hat.
Im Übrigen prüft der Käufer den Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigungen und hat eventuelle Unstimmigkeiten sofort zu beanstanden.
Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen werden erst wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Aufträge über Ausrüstungsgegenstände, die mit Quarzen versehen sind, werden auf der Basis unserer Standardfrequenz angenommen und ausgeführt, sofern der Kunde keine andere Frequenz schriftlich bestellt hat.
Bestellungen per Internet, die eine vorangegangene telefonische Bestellung wiederholen, gelten als weitere Bestellung.
Bei Warenbestellungen und Leistungen über € 100,00 sind wir berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen. Dies gilt auch für die Anfertigung von Sondermodellen.
3 Aufträge Funkanlagen
Bei der Erteilung von Aufträgen über quarzgesteuerte Sender, Empfänger, Frequenzumsetzer (Repeater) und Sendeempfänger muss der Kunde M.S.C. die gewünschten Frequenz(en) benennen. Bei der Auswahl der Geräte und Frequenz(en) empfiehlt sich in vielen Fällen, dies mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Sofern Widersprüche des Kunden nicht erfolgen, so sind die Geräte / technischen Geträtschaften und den darin befindlichen Frequenzen und Einstellungen akzeptiert und verbindlich bestellt. Eine Abweichung der technischen Frequenzen oder der Parameter könnten -wenn die Gerätschaften es technisch zulassen- gegen Aufpreis von Fall zu Fall bestimmt werden. Für ein technisches Anpassungsangebot können wir eine Bearbeitungspauschale von 50 – 500 EUR verlangen. Diese sind im Voraus zu entrichten.
4 Fernzugriff bei Videoüberwachungsanlagen
Sofern M.S.C. im Rahmen eines Auftrags mit der Installation einer Videoüberwachungsanlage beauftragt wird, können die gespeicherten und von den Kameras gelieferten Bilder und Aufnahmen auch an ein externes Ziel per Fernzugriff übertragen bzw. von dort abgerufen werden. Im Rahmen einer solchen Installation werden zwingend Leitungen genutzt, die nicht im Rahmen des Auftrags von M.S.C. verlegt worden sind. M.S.C. kann daher keine Gewährleistung für eine ordnungsgemäße Funktion die-ser externen -teilweise noch analogen- Leitungen übernehmen.
Sollte es bei einem Auftrag im Zuge der Einrichtung der Fernübertragung zu einer Funktionsstörung kommen, so kann M.S.C. hierfür nicht verantwortlich gemacht werden. M.S.C. ist berechtigt, die zusätzlich für die Problembeseitigung anfallenden Kosten, in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn M.S.C. diese eventuellen Zusatzkosten nicht im ursprünglichen Angebot oder einer Auftragsbestätigung angegeben hat.
M.S.C. verpflichtet sich dazu, den Kunden unverzüglich nach Feststellung und vor Ausführung hin-sichtlich der Zusatzkosten zu informieren.
5 Stornogebühr bei Spezialelektronik
Bei quarzgesteuerten und elektronischen Schaltungen kann nach Auftragserteilung und Festlegung der Frequenz(en) die Annullierung des Auftrages nur gegen eine Stornogebühr von 75 % des gesamten Rechnungswertes erfolgen. Nach dem Versand der Ware ist eine Annullierung nur gegen Erstattung der gesamten, uns entstandenen Kosten möglich.
6 Wahrung gesetzlicher Vorschriften für bestimmte Artikel
Alle drahtlosen Mikrosendeanlagen und Geräte ohne behördliche bzw. rechtliche Zulassung sind zur Inbetriebnahme in der Europäischen Union nicht zugelassen und ausschließlich für den Export bestimmt. Außereuropäische Käufer haben sich über die in ihrem Land geltenden Bestimmungen selbst zu informieren.
Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, kein Gerät im Inland ohne die dazu erforderlichen Genehmigungen der Behörden in Betrieb zu nehmen. Das gilt insbesondere für die als „Nur für Export“ bezeichneten Geräte. Eine Verletzung dieser Verpflichtung macht den Käufer gegebenenfalls M.S.C. gegenüber schadenersatzpflichtig.
Bei Erwerb von Exportgeräten garantiert der Kunde M.S.C. mit dem Kauf, diese nicht in der EU zu betreiben oder in dem Land, in das sie eingeführt werden, die dort gültigen Landesgesetze zu wahren.
Der Kunde verpflichtet sich, sich vor bzw. beim Kauf der Produkte zu informieren, ob und inwieweit der Kauf, Besitz und/oder die Verwendung von der Produkten rechtlich erlaubt sind. M.S.C. übernimmt keinerlei Haftung für hieraus entstehende Schäden und Kosten. Der Kunde verwendet die erworbenen Produkte ausschließlich für den legalen Gebrauch.
7 Behördliche Genehmigung
Verträge, deren Durchführung der Erlaubnis oder Genehmigung von Behörden bedürfen, werden un-ter der aufschiebenden Bedingung der Erlaubnis- oder Genehmigungserteilung abgeschlossen. Gebühren und Kosten, die im Zusammenhang mit behördlichen Genehmigungen oder deren Auflagen entstehen, sowie Kosten für Polizeibegleitung der Transporte oder sonstiger behördlich angeordnete Sicherheitsvorkehrungen trägt der Auftraggeber.
8 Anerkennung von Material- und Stundenzetteln (Arbeitsberichte) bei Montagen
Sofern im Rahmen eines Auftrags Montagen und andere Dienstleistungen vor Ort erforderlich sind, wird M.S.C. dem Kunden nach jedem Arbeitstag einen entsprechenden Arbeitsbericht zur Prüfung und Gegenzeichnung vorlegen. In dem Bericht sind
• die geleisteten Arbeiten detailliert beschrieben.
• die Anzahl der aufgelaufenen Arbeitsstunden aufgeführt.
• die zusätzlich zum einem erstellten Kostenangebot benötigten Materialien aufgelistet.
Sofern der Kunde am Ende des Arbeitstages zwecks Prüfung des Arbeitsberichts nicht anwesend ist, oder eine Prüfung des erstellten Berichts aus welchen Gründen auch immer seitens des Kunden nicht möglich ist, wird dem Kunden der Bericht unverzüglich per eMail, Telefax oder Post zur Prüfung vorgelegt. Sofern der Kunde einem solchen vorgelegten Arbeitsbericht nicht innerhalb von 24 Stunden nach Zugang schriftlich widerspricht, gilt der Inhalt als angenommen.
9 Auftragsänderungen bei Sonderanfertigungen
Auftragsänderungen nach Erteilung einer Auftragsbestätigung können wir nur berücksichtigen, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Käufer übernommen werden und uns eine ausreichende Verlängerung der Lieferfrist zugebilligt wird.
Bei zu stellenden Werkzeugen, Einrichtungen, Modellen, Montageteilen usw. sind diese uns kostenfrei, spesenfrei und rechtzeitig zu überlassen, ohne das wir für deren Verschlechterung oder Untergang haftbar gemacht werden. Die trotz Aufforderung nicht abgeholten Werkzeuge, usw. oder bereits bezahlte Ware dürfen wir vernichten.
Von uns für die Herstellung von Sonderteilen angefertigte Werkzeuge Einrichtungen Modelle usw. bleiben stets unser Eigentum und müssen nicht herausgegeben werden, auch wenn vom Käufer ein Werkzeugkosten-Anteil bezahlt wurde. Zur Annahme von Anschlussaufträgen sind wir nicht verpflichtet.
10 Mindestbestellung, Annahme einer Bestellung
Der Mindestbestellwert beträgt € 50,00 netto. Bei Bestellungen unter € 50,00 erheben wir einen Mindermengenzuschlag von € 5,00 netto.
Sie erhalten nach Aufgabe Ihrer Bestellung eine technische Bestelleingangsbestätigung auf der Webseite und per E-Mail. In dieser automatischen E-Mail finden Sie Ihre Bestellung wiedergegeben, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Widerrufsbelehrung sowie Kontoverbindung. Diese Bestelleingangsbestätigungs-E-Mail stellt noch keine Bestellannahmeerklärung dar, da wir die Bestellung erst prüfen. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch die Mitteilung der Auslieferung oder andere Mitteilung annehmen.
11 Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung, insbesondere auch bis zur Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebener Wechsel. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Der Käufer ist zur Veräußerung von Waren im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt mit Vertragsabschluss die ihm aus der Veräußerung erwachsenen Ansprüche gegen einen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab, soweit dies zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen erforderlich ist. Befindet sich der Käufer mit der Bezahlung einer unserer Forderungen im Verzug, so können wir aufgrund des Eigentumsvorbehalts die gelieferte Ware wieder zurückverlangen, ohne dass es eines Rücktritts von Verträgen oder einer Nachfristsetzung bedarf.
Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt den ihm gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht, erwachsenden Vergütungsanspruch in dem Betrage an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Steht die Vorbehaltsware in unserem Miteigentum, so erstreckt sich die Abtretung auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht. Steht dem Käufer ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek zu, so geht dieser Anspruch in der bezeichneten Höhe auf uns über. Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen ist der Wert unserer Gesamtforderung zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 20 %.
Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Von diesem Recht können wir nur Gebrauch machen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Den Rang eines abgetretenen Teilbetrages im Rahmen der dem Käufer erwachsenen Gesamtforderung bestimmen wir.
Der Käufer hat Eingriffe Dritter (Pfändungen usw.) in unser Eigentum (einschließlich abgetretener Forderungen) abzuwehren und uns unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, sowie die Kosten von Interventionen zu übernehmen.
Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.
Übersteigt der Wert unserer vorstehenden Sicherungen unsere Lieferforderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit nach unserer Wahl zur Aufgabe des Eigentumsvorbehaltes oder zur Rückübertragung der Kaufpreisforderung verpflichtet.
Wird die gelieferte Ware durch den Käufer zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne zu verpflichten.
Sofern Materialien und Waren im Zuge eines Auftrags fest durch M.S.C. in einen Bau, eine Immobilien oder durch andere Gewerke fest und untrennbar mit einem Gebäude verbunden werden und diese damit zum Gebäudebestandteil werden, stehen M.S.C. -bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen- andere vorhandene Gegenstände im Wert bis zur Höhe der fakturierten Rechnung zu.
12 Gewährleistung
Eine Gewähr dafür, dass die von uns angebotenen oder gelieferten Waren für die vom Käufer in Ansicht genommenen Zwecke geeignet sind, übernehmen wir nicht.
Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies unverzüglich -spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Zugang- mitzuteilen, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige, auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung jedenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen. Bei begründeter schriftlicher Beanstandung können wir bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlern nach unserer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder gegen Rücklieferung der Ware entweder kostenfrei ab Werk Ersatz leisten oder den berechneten Wert des zurückgesandten Materials gutschreiben.
Ein Anspruch auf Wandlung oder Rücktritt vom Vertrag steht dem Käufer nicht zu. Die Rücksendung der Ware ist unzulässig, falls wir ihr nicht schriftlich zugestimmt haben. Wir haften in keinem Fall, aus welchem Rechtsgrund einschließlich positiver Forderungsverletzung auch immer, für mittelbare Schäden und Folgeschäden bei den Käufern oder auch Dritter, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstehen.
Für materialbedingte Abweichungen in der Abmessung und Leistung, die weder von uns noch von unseren Zulieferanten beeinflusst werden können, leisten wir in keinem Falle Gewähr. Wenn die gel-tend gemachten Mängel darauf beruhen können, tragen die Käufer die Beweislast dafür, dass sie nicht darauf beruhen.
Für Fehler oder Unrichtigkeiten bei Beratung, Ratschlägen, Informationen oder sonstigen Leistungen, die nicht eine Lieferung, Anfertigung, Umarbeitung o. ä. zum Gegenstand haben, haften wir in jedem Fall nur bis zur Höhe der vom Kunden zu zahlenden Gegenleistung. Unentgeltliche Ratschläge, Informationen etc. werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Obligo, erteilt. Bei allen Lieferungen, Anfertigungen, Änderungen und Leistungen, ganz gleich welcher Art, – auch Entwürfen, Informationen und Ratschlägen ist ein Ersatz indirekter Schäden auf jeden Fall ausgeschlossen.
13 Lieferung und Lieferfristen
Die Warenlieferung erfolgt durch die DHL oder den United Parcel Service.
Werden unsere Lieferungen und Leistungen durch Umstände, die ohne unser eigenes Verschulden eintreten unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert, so sind wir für die Dauer der Behinderung und ihrer Nachwirkungen von der Lieferung bzw. Leistung entbunden und zum Rücktritt, ganz oder teilweise, berechtigt. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen, Nichtlieferung durch unsere Lieferanten, wie auch im Falle erheblicher Erschwerung bei der Beschaffung von Rohstoffen etc.. Aus solchen Gründen herbeigeführte Lieferfristüberschreitung berechtigt den Besteller weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Erhebung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verzugs oder Nichterfüllung. Aus solchen Gründen erforderlich werdende Mehraufwendungen und Überstundenleistungen sind gesondert zu erstatten.
Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferfrist oder Liefertermin sind in allen Fällen ausgeschlossen.
Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Wir sind zur Teillieferung berechtigt. Auch sind aus technischen und Anfertigungsgründen unvermeidliche Mehr- oder Minderlieferungen zulässig.
Abrufbestellungen gelten längstens bis zu 24 Monaten ab Datum unserer Auftragsbestätigung. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die noch nicht abgerufene Ware dem Käufer zu berechnen oder die hier lagernden Materialien nebst unseren Kosten- und Gewinnaufschlägen in Rechnung zu stellen.
14 Teillieferungen
Teillieferungen sind gestattet. Sie gelten als selbständige Geschäfte. Differenzen aus einer Teillieferung berühren den unerfüllten Teil des Kaufabschlusses nicht.
15 Haftungsbestimmungen
Wir haften nicht für die direkten oder indirekten Folgen einer Nichtlieferung, einer verspäteten Lieferung oder für Irrtümer, gleich welcher Art. Abgesehen von der in unseren Geschäftsbedingungen niedergelegten Lieferpflicht sind wir nicht verantwortlich und nicht haftbar zu machen für die Nichtausführung von Aufträgen aus Gründen Höherer Gewalt, einschließlich Feuer oder Explosion in unserem Werk, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, mangelnde Zufuhr an Rohstoffen, Behinderung in der üblichen Beschickungsart des Lieferortes, Bürgerkrieg, Aufruhr und andere unvorhergesehene Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, gleichviel ob bei uns oder unseren Vor- und Unterlieferanten eingetreten. Sie berechtigen uns nach unserer Wahl zur späteren Weiterlieferung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen uns wegen direkter oder indirekter Folgen dieser Ereignisse sind selbst dann ausgeschlossen, wenn wir uns bei ihrem Eintritt im Verzuge befunden haben. Von uns angenommene Aufträge und die Beförderung von Gütern, Kranarbeiten, Flurtransporten sowie Abschleppaufträgen sind Frachtverträge im Sinne des HGB.
Für Verluste oder Beschädigungen am übernommenen Gut haften wir ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
16 Fracht, Verpackung und Transport
Die Zahlungen aller entstehenden Kosten die sich auf Fracht, Versicherung, Behandlung, Dokumentation, Porto, Steuern, Zollgebühren oder -kosten beziehen, werden vom Käufer getragen. Sollten die Bedingungen eines Auftrages oder eines zu unseren Gunsten ausgestellten Akkreditivs spezieller Dokumentation benötigen, so wird eine zusätzliche Gebühr von 10 % des vom Käufer zu zahlenden Gesamtrechnungsbetrages hinzugefügt.
Die Verpackung wird zum üblichen Preis berechnet und nicht zurückgenommen. Bei Gestellung von Bahnbehältern geht die bahnamtliche Behältermiete zu Lasten des Bestellers. Werden Versandwege und Versandart vom Besteller nicht vorgeschrieben, so wird der Versand nach unserem Ermessen vorgenommen.
Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Käufers versendet. Dies gilt für Bruchschaden, Verderb und jegliche Veränderung der Ware während des Transportes. Transportversicherung schließen wir nur bei Vereinbarung und auf Kosten des Käufers ab. Gegebenenfalls muss bei Empfang einer schon äußerlich beschädigten Sendung der Käufer uns durch ein postalisches, bahnamtliches Protokoll oder Protokoll eines privaten Transportunternehmens informieren, um den Schaden bei der Versicherungsgesellschaft geltend zu machen.
17 Rücksendungen, Fehlbestellungen und Umtausch
Für Gewerbetreibende und Wiederverkäufer:
Der Besteller kann die von ihm bestellten Produkte innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf eigene Kosten an M.S.C. zurücksenden, wenn diese zum Zeitpunkt der Rückgabe noch bei M.S.C. im Programm sind und deren Originalverpackungen bzw. in nicht beschädigtem und geöffneten M.S.C.-Verpackungsbeutel oder beschädigt sind. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Einholung einer Reklamationsnummer und Absendung der Ware. Folgende Produkte sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen: siehe: 17.1 Ausschluss des Widerrufsrechts Endverbraucher .
Der Besteller ist nur befugt, gelieferte Ware an M.S.C. zurückzusenden, wenn er diese in den Originalverpackungen an M.S.C. zurücksendet und M.S.C. der Rücksendung vorher durch Vergabe einer Reklamationsnummer zustimmt. Liegt ein Verschulden des Bestellers vor (Falschbestellung, Doppelbestellung, Verpackungseinheit nicht beachtet etc.), ist M.S.C. berechtigt, dem Besteller die vertragsbedingten Kosten in Rechnung zu stellen.
Werden Waren ohne vorherige Rückfrage an M.S.C. zurückgeschickt, entbindet dies den Besteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. M.S.C. ist berechtigt, die Waren ersatzlos zu vernichten, sofern der Besteller nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung durch M.S.C. die Ware zurücknimmt. Die Ansprüche des Bestellers im Fall von Mängeln bleiben hiervon unberührt.
Wenn wir die Rücksendung nicht zu vertreten haben, dürfen wir die Gutschrift für die Retoure um 25 % kürzen.
Nach Eingang des unveränderten, insbesondere unbeschädigten Liefergegenstandes bei uns, erteilen wir dem Käufer die Gutschrift. Die Gutschrift berechtigt den Käufer zum Bezug anderer Ware bei uns. Zur Geldrückgabe sind wir in keinem Fall verpflichtet.
Für Endverbraucher:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
M.S.C. Sicherheitstechnik
Hoheluftchaussee 149
20253 Hamburg.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
17.1 Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht gilt nicht für solche besonderen Services von M.S.C., in deren besonderen Geschäftsbedingungen ein Widerrufsrecht ausgeschlossen wird, wie z. B. für Schlagschlüsselset sowie für folgende Warengruppen:
• Bücher, Bild-, Ton- und Datenträger soweit die Schutzhülle geöffnet oder sie Online heruntergeladen wurden;
• Waren, die nach Kundenspezifikationen aus Standardkomponenten konfiguriert werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, wie z. B. individuell konfigurierte Computer, Hardware mit/ohne Softwareinstallationen, sobald diese genutzt oder in Betrieb genommen werden;
• Bei sämtlichen Produkten, bei denen ein entsprechender Vermerk in der Produktbeschreibung hinterlegt ist. Dies gilt insbesondere für alle Aufsperrwerkzeuge.
• Von Kunden aufgebaute Bausätze und solche Teile, die vom Kunden bereits eingebaut wurden;
• Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, oder andere Artikel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde;
• Meterware, Verbrauchsmaterial;
• Sonderbestellungen des Kunden, wie z. B. speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile etc.;
Ende der Widerrufsbelehrung.
18 Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager Hamburg. Bei sämtlichen Preisen ist angegeben, ob die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten oder hinzuzurechnen ist. Preisangleichungen bleiben vorbehalten. Abweichungen und Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor.
Lieferungen erfolgen im Inland ausschließlich gegen Vorkasse bzw. den im Online-Shop zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten, im Ausland gegen Vorauszahlung oder gegen Gestellung eines Akkreditivs, bankbestätigt, unwiderruflich auf unsere Bank.
Die Preise sind in EURO gerechnet, beziehen sich grundsätzlich auf den Warenwert. Verpackung, Verpackungs-, Transport- und Zollkosten werden gesondert berechnet. Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Gewichte, Maße und Muster maßgebend. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
Eine Erhöhung der Werkstoffpreise und Löhne oder Kosten für Fremdarbeiten sowie nachträgliche, im Preis nicht berücksichtigte Abgaben, berechtigen uns zu einer verhältnismäßigen Preiserhöhung.
Bei Bestellung einzelner Artikel, insbesondere solcher mit Sondermaßen oder in besonderen Ausführungen, behalten wir uns vor, Mindermengenzuschläge zu berechnen. Unsere Preise haben keine Gültigkeit für Nachbestellungen.
Die Lieferung von Sonderanfertigungen erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse. Ein Rückgaberecht ist ausgeschlossen.
Soweit wir auf Notierungen unserer Kataloge Rabatte einräumen, besteht auf deren Gewährung und Höhe kein Rechtsanspruch. Das gilt auch für einmal gewährte Sonder- oder Mengenrabatte oder Sonderpreise. Wir behalten uns die jederzeitige Änderung unserer Preise und Rabatte entsprechend der Kostenlage vor.
19 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort per Nachnahme oder mit Kreditkarte zahlbar, Wechsel werden nicht genommen.
Für alle von Punkt 1 abweichende Zahlungsarten, -ziele und Skontoabzüge, gelten folgende Bestimmungen:
Sie bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 2 % über Bundesbankdiskontsatz berechnet. Wir sind berechtigt, Lieferungen einzustellen oder von Vorkasse abhängig zu machen sowie unsere Forderungen sofort fällig zu stellen und ein bereits eingeräumtes Zahlungsziel zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbedingung mit uns auch nur teilweise nicht nachkommt oder wenn uns Umstände bekannt werden, die Zweifel an einer Zahlungsfähigkeit begründen. Dies gilt auch bei Zahlungszielen durch Annahme von Wechseln.
Der Käufer ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen seiner behaupteten Gegenansprüche nicht berechtigt, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich anerkannt haben.
Diskontspesen und Einziehungskosten gehen stets zu Lasten des Bestellers. Als Erfüllungsort gilt der Tag, an dem wir über den Betrag bzw. Gegenwert verfügen können.
Kommt der Käufer einer Verpflichtung zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer von uns zu setzenden Frist von 2 Wochen nicht nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser Schadenersatz berechnet sich in einem solchen Fall bezüglich der bereits fertiggestellten, aber noch nicht ausgelieferten Ware in Höhe des Teilrechnungsbetrages, bezüglich des noch laufenden Auftrages in Höhe von 20 % des Rechnungsnettobetrages aus dem noch laufenden Auftrag bzw. Teilauftrag, wobei Nichtkaufleute das Recht haben, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in einer wesentlich geringeren Höhe als 20 % entstanden ist.
Wir sind in den vorgenannten Fällen befugt, bereits gelieferte Ware sicherheitshalber wieder an uns zu nehmen, ohne das hierdurch die Zahlungspflicht des Käufers erlischt. Ist die Lieferung noch nicht erfolgt, können wir die Fertigung und Lieferung von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen und andernfalls die hier lagernden Materialien nebst unseren Kosten- und Gewinnaufschlägen in Rechnung stellen. Wir sind auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Zum Inkasso sind nur mit unserer Vollmacht versehene Personen berechtigt. Einwände gegen unsere Lieferungen oder Leistungen – gleich welcher Art – berechtigen den Besteller nicht, Zahlungstermine zu verschieben oder einen Teil der Auftragssumme zurückzubehalten.
Bei bestimmten Kunden und nur nach vorheriger Vereinbarung kann als Zahlungsart Rechnung vereinbart worden sein. In diesem Fall sind Rechnungen innerhalb von 8 Tagen netto zahlbar, jeweils gerechnet vom Absendetag der Ware oder von der gemeldeten Abholbereitschaft. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser vereinbart wurde und alle zur Nettozahlung fälligen Rechnungen bezahlt sind. Rechnungen über Beträge unter EUR 25,-- sowie Rechnungen über Montagen und Lohnarbeiten sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Im Übrigen steht uns nach § 366, 367 BGB das Recht der Bestimmung zu, wie Zahlungen anzurechnen sind.
20 Patente, Schutzrechte, Urheberrechte, gewerblicher Rechtsschutz
Bei Anfertigung nach Modellen, Angaben, Zeichnungen oder Entwürfen des Käufers ist dieser für die Ordnungsmäßigkeit in Bezug auf das Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht selbst verantwortlich. Für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Folgen haftet M.S.C. nicht. Der Käufer ist verpflichtet, M.S.C. von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Prospekte, Fertigungs- bzw. Montageunterlagen und dergleichen bleiben mit allen Rechten unser Eigentum und dürfen ohne unsere besondere Genehmigung weder anderweitig benutzt noch der Konkurrenz zugänglich gemacht werden. Die Übertragung von Eigentums und Urheberrechten bedarf der Schriftform.
Der Käufer verpflichtet sich uns gegenüber zur Wahrung unserer gewerblichen Schutzrechte. Änderungen von Planungen, Entwürfen etc. dürfen nur von uns vorgenommen werden. Wir sind berechtigt, unsere Unterlagen zu signieren und damit zu werben.
Für die Ausführung von Aufträgen nach vom Besteller gegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der von ihm nach seinen Unterlagen ausgeführten Arbeiten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Wir sind nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob die uns vom Besteller zur Herstellung und Lieferung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller verpflichtet sich, uns von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen und für alle Schäden, die uns aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, auf unser Verlangen durch Vorschusszahlung aufzukommen.
21 Beschädigungen im Rahmen einer Türnotöffnung
Im Rahmen einer Türnotöffnung kann es, je nach vor Ort angetroffener Situation, erforderlich sein das Türblatt, die Türzarge, Schutzbeschläge oder andere Sachen zu beschädigen. Diese zwangsweise für die Öffnung erforderlichen und mit dem Kunden abgestimmten Beschädigungen, sowie Beschädigungen -wie Kratzer, Dellen o. ä.-, die an Türzargen, Türblättern, Beschlägen oder anderen im Rahmen der Türnotöffnung zu bearbeitenden Gebäudebestandteilen entstehen, gehen nicht zu Lasten von M.S.C..
22 Verschiedenes
Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist der Geschäftssitz von M.S.C..
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von M.S.C., soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
23 Datenschutz
Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von uns ein Datenaustausch mit anderen Kredit Dienstleistungsunternehmen wie z. B. der Schufa vorgenommen.
Wir behalten es uns vor, anderen Unternehmen in zulässiger Weise Ihre Daten zur Versendung von Informationsmaterial zu überlassen und behalten uns vor, diese auch zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Mitteilung an M.S.C. Hoheluftchaussee 149, 20253 Hamburg oder per Fax an die Nummer 040-571933 78.
Bei einer Bestellung über das Internet, wird die Übermittlung des Bestellformulars erst dann möglich, wenn der Kunde folgendem Passus zugestimmt oder abgelehnt hat:„Ich weiß, dass meine Daten gespeichert werden. Mit der Verarbeitung der über mich erhobenen Daten im Rahmen des Newsletters bin ich einverstanden. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann“.
M.S.C. wird Kundendaten nicht über den in den Ziffern 21.1 und 21.2. geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.
24 Hinweis nach dem Batteriegesetz
Der Käufer/Kunde ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Batterien können nach Gebrauch an M.S.C. oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgegeben werden. Batterien können auch per Post an
M.S.C. Sicherheitstechnik
Hoheluftchaussee 149
20253 Hamburg
zurückgesandt werden. M.S.C. erstattet dem Kunden/Käufer auf jeden Fall das Briefporto für den Rückversand der Altbatterien
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
= Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden
• Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
• Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
• Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber."
25 Hinweis nach der Verpackungsverordnung
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem Grünen Punkt der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:
M.S.C. Sicherheitstechnik
Hoheluftchaussee 149
20253 Hamburg
Tel: 040 / 570 22 22
Fax: 040/57193378
eMail: service@m-s-c.net
skype: MSC-Hamburg
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken:
M.S.C. Sicherheitstechnik
Hoheluftchaussee 149
20253 Hamburg
